KI-Inhalte kennzeichnen: Was die neuen EU-Icons und der AI Act ab August 2026 verlangen
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act: Deep Fakes und bestimmte KI-Texte müssen gekennzeichnet werden. Die EU hat dafür offizielle Icons veröffentlicht. Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen — und was nicht nötig ist.

Die Europäische Kommission hat im Juni 2026 offizielle Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Gleichzeitig rückt ein wichtiges Datum näher: Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50) anwendbar. Zeit für eine nüchterne Einordnung — denn um dieses Thema ranken sich derzeit viele Halbwahrheiten.
Was ab dem 2. August 2026 tatsächlich gilt
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft, seine Pflichten greifen aber gestaffelt. Am 2. August 2026 wird Artikel 50 anwendbar — die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Vier Konstellationen sind geregelt:
- Chatbots und KI-Assistenten: Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können — ausser es ist offensichtlich.
- Maschinenlesbare Markierung: Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bilder, Videos, Audio oder Texte erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert markieren (etwa über Metadaten oder Wasserzeichen). Diese Pflicht trifft die Hersteller der KI-Werkzeuge — also etwa Google, OpenAI oder Anthropic —, nicht deren Nutzer.
- Deep Fakes: Wer KI-generierte oder KI-manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
- KI-Texte zu öffentlichen Themen: Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und vollständig KI-generiert sind — ohne menschliche Überprüfung und ohne redaktionelle Verantwortung —, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Für Website-Betreiber sind vor allem die Punkte 3 und 4 relevant. Sie gelten als sogenannte Deployer-Pflichten: Sie treffen nicht den Hersteller des KI-Werkzeugs, sondern denjenigen, der die Inhalte einsetzt und veröffentlicht.
Die drei neuen EU-Icons
Die Kommission hat drei standardisierte Icons vorgestellt, die die Kennzeichnung vereinheitlichen sollen:
- Basis-Icon «AI» — generischer Hinweis auf KI-Beteiligung
- «AI Generated» — der Inhalt wurde vollständig von KI erzeugt (abgesehen von der Eingabe des Nutzers)
- «AI Modified» — ein bestehender Inhalt wurde durch KI verändert
Die Icons stehen in vier Varianten (schwarz, weiss, jeweils mit und ohne Transparenz) als SVG und PNG zum Download bei der Europäischen Kommission bereit.
Wichtig: Die Icons sind freiwillig. Verpflichtend ist die Kennzeichnung an sich — in welcher Form sie erfolgt, schreibt das Gesetz nicht vor. Die Icons sind Teil eines Verhaltenskodex (Code of Practice), den die Kommission als geeignetes Instrument zur Umsetzung der Pflichten bewertet hat. Wer die Icons verwendet, nutzt damit einen von den Behörden anerkannten Standard.
Was gekennzeichnet werden muss — und was nicht
Hier lohnt sich Präzision, denn die häufigste Fehlannahme lautet: «Jedes KI-Bild braucht jetzt ein Label.» Das stimmt nicht.
Kennzeichnungspflichtig:
- Ein KI-generiertes Foto, das eine reale Person zeigt oder täuschend echt wirkt (Deep Fake)
- Ein KI-generiertes «Kundenfoto» oder Testimonial-Video mit einer nicht existierenden, aber real wirkenden Person
- KI-geklonte Stimmen in Audio-Inhalten
- Ein vollständig KI-geschriebener News-Artikel, der ungeprüft publiziert wird
Nicht kennzeichnungspflichtig:
- Illustrationen, Icons, abstrakte Grafiken und stilisierte Hero-Bilder — auch wenn sie KI-generiert sind
- Blog-Artikel, die mit KI-Unterstützung entstanden sind, aber von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet werden
- KI-gestützte Bildbearbeitung, die den Inhalt nicht täuschend verändert (Farbkorrektur, Freisteller, Upscaling)
- Künstlerische, satirische und offensichtlich fiktive Werke (hier genügt ein dezenter Hinweis, der das Werk nicht beeinträchtigt)
Die Grundregel: Es geht um Täuschungsgefahr, nicht um KI-Einsatz an sich. Der AI Act will verhindern, dass Menschen künstliche Inhalte für echt halten — er will nicht jede KI-Nutzung brandmarken.
Gilt das auch für Schweizer Unternehmen?
Der AI Act ist EU-Recht — aber wie die DSGVO wirkt er über die EU-Grenzen hinaus. Erfasst ist, wer KI-Systeme in der EU in Verkehr bringt oder wessen KI-generierte Inhalte sich an Personen in der EU richten. Für Schweizer Unternehmen heisst das:
- Website richtet sich (auch) an EU-Kunden — etwa durch Lieferungen nach Deutschland, EU-Kundschaft oder gezieltes Marketing im EU-Raum: Die Transparenzpflichten gelten.
- Rein schweizerisches Publikum: Der AI Act greift formal nicht. Ein eigenes Schweizer KI-Gesetz existiert noch nicht; der Bundesrat verfolgt derzeit einen sektoriellen Ansatz und orientiert sich an der KI-Konvention des Europarats.
In der Praxis ist die Trennung selten sauber: Wer eine öffentlich erreichbare Website in deutscher, französischer oder italienischer Sprache betreibt, erreicht faktisch auch EU-Publikum. Unsere Empfehlung entspricht dem bewährten Muster aus dem Datenschutz: Am EU-Standard ausrichten — dann ist man in beiden Rechtsräumen auf der sicheren Seite und für eine künftige Schweizer Regelung vorbereitet.
Checkliste für KMU und Agenturen
- Inventar machen: Wo setzen Sie generative KI ein? Website-Bilder, Social-Media-Posts, Produktvideos, Blog-Texte, Newsletter, Chatbots?
- Deep-Fake-Check: Gibt es Inhalte mit real wirkenden Personen, Stimmen, Orten oder Ereignissen, die KI-generiert oder KI-verändert sind? Diese müssen ab 2. August 2026 gekennzeichnet sein.
- Text-Check: Publizieren Sie vollständig KI-generierte Texte ohne menschliche Prüfung — etwa automatisierte News-Feeds oder KI-Produkttexte in grossem Stil? Dann kennzeichnen oder einen redaktionellen Prüfschritt einführen.
- Chatbot-Check: Ist für Nutzer klar erkennbar, dass sie mit einer KI sprechen? Ein kurzer Hinweis im Chat-Fenster genügt.
- Kennzeichnungsform festlegen: Die EU-Icons herunterladen und in die eigenen Design-Vorlagen aufnehmen — oder eine eigene, klar verständliche Formulierung wählen («Mit KI erstellt»).
- Agenturen zusätzlich: Kundenverträge und Abnahmeprozesse ergänzen — wer liefert die Kennzeichnung, wer haftet bei Verstössen? Ein Standard-Passus im Projektvertrag spart später Diskussionen.
Unser Umgang damit bei Aiara
Transparenz ist unser Geschäft — deshalb legen wir offen, wie wir es selbst halten: Die Illustrationen auf unserer Website und in diesem Blog entstehen teilweise mit KI-Werkzeugen. Es handelt sich um stilisierte Grafiken ohne real wirkende Personen — sie fallen damit nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Unsere Texte werden redaktionell geprüft und verantwortet. Und unsere Kernprodukte — Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen, Impressum — werden regelbasiert aus Ihren Angaben generiert, nicht von einer KI: Gleiche Eingaben ergeben immer das gleiche, juristisch geprüfte Ergebnis.
Der AI Act und das Cookie-Recht sind zwei verschiedene Baustellen — aber sie gehören zur selben Frage: Ist Ihre Website rechtlich sauber aufgestellt? Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Compliance prüfen, lohnt sich der Blick aufs Ganze: Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Impressum decken wir ab — den KI-Check erledigen Sie mit der Checkliste oben in einer halben Stunde.
Häufige Fragen
Muss ich jedes KI-generierte Bild auf meiner Website kennzeichnen?
Nein. Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4 des EU AI Act betrifft Deep Fakes — also KI-Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und fälschlicherweise als echt wahrgenommen werden könnten. Eine abstrakte Illustration, ein generiertes Hintergrundmuster oder eine stilisierte Grafik fällt nicht darunter.
Gilt der EU AI Act auch für Schweizer Unternehmen?
Ja, wenn ein EU-Marktbezug besteht. Der AI Act wirkt extraterritorial: Wer KI-generierte Inhalte an Nutzer in der EU richtet — etwa über eine Website, die sich auch an deutsche oder österreichische Kunden wendet — muss die Transparenzpflichten einhalten. Ein rein schweizerisches Publikum ohne EU-Bezug ist nicht erfasst, in der Praxis ist diese Trennung aber selten sauber möglich.
Sind die neuen EU-Icons Pflicht?
Nein, die Icons selbst sind freiwillig. Verpflichtend ist die Kennzeichnung als solche — wie sie erfolgt, bleibt offen. Die EU-Icons bieten aber eine standardisierte, wiedererkennbare Lösung, die von den Behörden als angemessen anerkannt ist. Wer sie nutzt, ist auf der sicheren Seite.
Muss ich Blog-Artikel kennzeichnen, die mit KI-Unterstützung geschrieben wurden?
In den meisten Fällen nein. Die Pflicht für KI-Texte greift nur bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Überprüfung und ohne redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden. Sobald ein Mensch den Text prüft, überarbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Welche Strafen drohen bei Verstössen gegen die Transparenzpflichten?
Verstösse gegen Artikel 50 des EU AI Act können mit Bussgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Durchsetzung beginnt mit der Geltung der Pflichten am 2. August 2026.
Was hat der Cookie-Banner mit dem AI Act zu tun?
Direkt nichts — es sind zwei verschiedene Rechtsgebiete. Aber beide gehören zur gleichen Frage: Ist meine Website rechtlich sauber aufgestellt? Wer jetzt seine Website auf den AI Act prüft, sollte im gleichen Zug Cookie-Einwilligung, Datenschutzerklärung und Impressum kontrollieren.
Bereit für sauberen Cookie-Consent?
Aiara macht Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Impressum für Ihre Webseite — DSG- und DSGVO-konform.
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