EUEuropäische UnionDatenschutzgesetz

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung

Die DSGVO gilt auch für Schweizer Unternehmen — sobald Sie Menschen in der EU ansprechen. Aiara setzt die Anforderungen an Einwilligung, Transparenz und Nachweisbarkeit vollständig um.

DSGVO auf einen Blick

In Kraft
Seit 25. Mai 2018
Aufsicht
Nationale Datenschutzbehörden
Sanktion
Bis 20 Mio. EUR oder 4 % des Weltumsatzes
Modell
Einwilligung vor dem Setzen (Opt-in)

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt europaweit, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Sie verlangt für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage, verpflichtet zu Transparenz und gibt betroffenen Personen durchsetzbare Rechte.

Für Cookies und Tracking kommt die ePrivacy-Richtlinie hinzu, die in den Mitgliedstaaten national umgesetzt ist — in Deutschland etwa durch das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz. Die praktische Folge ist dieselbe: Ohne vorherige Einwilligung dürfen nur technisch notwendige Cookies gesetzt werden.

Wen betrifft die DSGVO?

Niederlassung in der EU

Wer eine Niederlassung in der EU hat, fällt unabhängig davon darunter, wo die Daten verarbeitet werden.

Angebot an Personen in der EU

Das Marktortprinzip nach Artikel 3 erfasst auch Schweizer Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten — erkennbar etwa an Preisen in Euro, einer EU-Sprachversion oder Lieferung ins EU-Ausland.

Beobachtung von Verhalten

Wer das Verhalten von Personen in der EU beobachtet, etwa durch Analyse- oder Werbe-Tracking, fällt ebenfalls darunter — auch ohne dort etwas zu verkaufen.

Was verlangt die DSGVO von einer Website?

1

Einwilligung vor dem ersten Cookie

Nicht notwendige Cookies und Skripte dürfen erst laden, nachdem die Person zugestimmt hat. Vorangekreuzte Kästchen und Weiterscrollen gelten nicht als Einwilligung.

2

Ablehnen so einfach wie Zustimmen

Beide Optionen müssen auf derselben Ebene und gleich prominent erreichbar sein. Ein «Alle akzeptieren»-Knopf neben einem versteckten Einstellungslink ist unzulässig.

3

Granularität nach Zwecken

Die Einwilligung muss pro Zweck erteilt werden können — Analyse getrennt von Marketing, nicht als Paket.

4

Widerruf jederzeit

Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. In der Praxis heisst das: ein dauerhaft erreichbarer Zugang zu den Einstellungen.

5

Nachweisbarkeit

Sie müssen belegen können, wer wann worin eingewilligt hat. Ohne Protokoll ist die Einwilligung im Streitfall wertlos.

6

Vollständige Information

Die Datenschutzerklärung muss Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte benennen — konkret, nicht als Textbaustein.

Die Lösung

Wie erfüllt Aiara die DSGVO?

Aiara deckt die DSGVO-Anforderungen nicht als Zusatzoption ab, sondern als Grundzustand — jede Domain startet konform.

Skripte laden erst nach Zustimmung

Der Banner blockiert Analyse- und Marketing-Skripte sowie eingebettete Inhalte wie Karten und Videos, bis eine Einwilligung vorliegt. Eingebettete Dienste erhalten eine Platzhalter-Fläche mit Aktivierungsknopf.

Gleichwertige Knöpfe ab Werk

«Alle akzeptieren» und «Alle ablehnen» stehen auf derselben Ebene, in gleicher Grösse und Gewichtung. Das lässt sich im Designer nicht versehentlich kaputtkonfigurieren.

Vier Kategorien, einzeln schaltbar

Notwendig, funktional, Analyse und Marketing — jede mit eigenem Schalter und einer Cookie-Liste, die Anbieter, Zweck und Speicherdauer je Eintrag ausweist.

Einwilligungsprotokoll mit Nachweis

Jede Entscheidung wird mit Zeitstempel, Kennung und Umfang protokolliert und lässt sich als Nachweis exportieren. Nach 24 Monaten werden Detaildaten zu Monatsauswertungen verdichtet.

Datenschutzerklärung aus dem Fragebogen

Aus Ihren Angaben entsteht eine vollständige Erklärung mit Rechtsgrundlagen nach Artikel 6 — versioniert, damit auch frühere Fassungen belegbar bleiben.

Widerruf jederzeit erreichbar

Ein dauerhafter Zugang öffnet die Einstellungen erneut. Der Widerruf wirkt sofort: Skripte werden entladen, gesetzte Cookies entfernt.

Sie wollen zuerst die Rechtslage im Detail verstehen statt die Lösung? Der Ratgeber erklärt Anwendungsbereich, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte ausführlich.

Zum DSGVO-Ratgeber

Häufige Fragen zu DSGVO

Amtliche Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.