EUEuropäische UnionDatenschutzgesetz

DMA

Gesetz über digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Märkte reguliert die grossen Plattformen. Für Ihre Website ist die Folgewirkung entscheidend: Google, Meta und Microsoft verlangen seither einen nachweisbaren Einwilligungsnachweis, bevor sie Daten verknüpfen.

DMA auf einen Blick

In Kraft
Pflichten seit 7. März 2024
Aufsicht
Europäische Kommission
Sanktion
Bis 10 % des Weltumsatzes, 20 % im Wiederholungsfall
Modell
Einwilligung für dienstübergreifende Datennutzung

Was ist das Gesetz über digitale Märkte?

Das Gesetz über digitale Märkte benennt besonders marktmächtige Plattformen als «Torwächter» und verbietet ihnen bestimmte Praktiken. Betroffen sind derzeit Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking. Für sie gelten die Pflichten seit dem 7. März 2024.

Der für Websites entscheidende Punkt steht in Artikel 5: Torwächter dürfen personenbezogene Daten aus verschiedenen Diensten nur mit ausdrücklicher Einwilligung zusammenführen. Weil sie diese Einwilligung nicht selbst einholen können, geben sie die Pflicht vertraglich an ihre Werbekundschaft weiter — also an Sie.

Genau daraus ist der Einwilligungsmodus von Google entstanden. Wer heute Anzeigen im Europäischen Wirtschaftsraum schaltet, muss ein Signal übermitteln, ob eine Einwilligung vorliegt — und dafür eine von Google zertifizierte Einwilligungsplattform einsetzen.

Wen betrifft das Gesetz über digitale Märkte?

Sie schalten Anzeigen im EWR

Wer Google Ads oder Microsoft Advertising für Publikum im Europäischen Wirtschaftsraum nutzt, muss Einwilligungssignale übermitteln — sonst entfallen Zielgruppenlisten und Messwerte.

Sie messen Reichweite mit Google-Diensten

Auch Analytics-Nutzung ohne Werbung fällt darunter, sobald die Daten für personalisierte Werbung verwendbar wären.

Sie sind Publisher mit automatisierter Werbevermarktung

Wer Werbeplätze programmatisch vermarktet, braucht zusätzlich das Transparenz- und Einwilligungsframework von IAB Europe.

Was bedeutet es für eine Website?

1

Nachweisbare Einwilligung

Die Einwilligung muss vorliegen, bevor Daten an Torwächter fliessen — und im Zweifel belegbar sein.

2

Zertifizierte Einwilligungsplattform

Google akzeptiert für Werbeprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum nur Plattformen aus der eigenen Zertifizierungsliste.

3

Signale statt Schweigen

Auch eine Ablehnung muss übermittelt werden. Fehlt jedes Signal, behandelt Google den Zugriff als nicht einwilligungsgedeckt.

4

Getrennte Zwecke

Werbespeicherung, Analyse, Nutzerdaten für Werbung und Personalisierung sind vier eigenständige Signale und müssen getrennt gesetzt werden.

Die Lösung

Wie erfüllt Aiara die Anforderungen?

Aiara erfüllt die Folgeanforderungen aus dem Gesetz über digitale Märkte in vollem Umfang — inklusive der Zertifizierungen, die Google und IAB Europe dafür verlangen.

Von Google zertifizierte Plattform

Aiara hat die Zertifizierung von Google durchlaufen und ist damit für Werbeprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen.

Einwilligungsmodus V2 ohne Zusatzarbeit

Alle vier Signale werden gesetzt, bevor Google-Skripte laden — auch der Voreinstellungszustand vor der Entscheidung. Das ist der Teil, den handgebaute Lösungen meist übersehen.

Microsoft-Signale ebenso

Der Einwilligungsmodus von Microsoft wird parallel bedient, sodass Anzeigen und Clarity dieselbe Entscheidung erhalten.

Zertifiziert von IAB Europe

Für Publisher mit automatisierter Werbevermarktung ist Aiara als Einwilligungsplattform mit der Kennung 507 registriert.

Nachweis auf Knopfdruck

Das Einwilligungsprotokoll belegt für jede Entscheidung Zeitpunkt und Umfang — die Grundlage, wenn ein Werbepartner den Nachweis verlangt.

Häufige Fragen zu DMA

Amtliche Quellen

Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.