TCF v2.4
Transparency & Consent Framework von IAB Europe
Wer Werbeplätze automatisiert vermarktet, braucht mehr als ein Banner: Der Einwilligungsstand muss in einem standardisierten Format an hunderte Anbieter fliessen. Aiara ist bei IAB Europe als Einwilligungsplattform mit der Kennung 507 registriert.
TCF v2.4 auf einen Blick
- In Kraft
- Version 2.4 für Websites verbindlich ab 23. Oktober 2026
- Aufsicht
- IAB Europe
- Sanktion
- Ausschluss vom programmatischen Werbemarkt
- Modell
- Standardisierte Einwilligungszeichenkette
Was ist das Transparency & Consent Framework?
Das Transparency & Consent Framework ist ein Branchenstandard, der die Einwilligung in ein maschinenlesbares Format übersetzt. Die Einwilligungsplattform erzeugt eine Zeichenkette, den sogenannten TC-String, in der für jeden Zweck und jeden Anbieter steht, ob eine Einwilligung vorliegt. Werbepartner lesen sie aus, statt selbst nachzufragen.
Version 2.3 brachte im Februar 2026 das Segment der offengelegten Anbieter, das seither in jeder Zeichenkette stehen muss. Version 2.4 folgte am 23. Juli 2026 und ist für Websites ab dem 23. Oktober 2026 verbindlich, für Apps und Connected TV ab dem 23. Februar 2027. Sie schärft die Darstellung: Der erklärende Standardtext zu den Funktionen muss wörtlich aus der Anbieterliste kommen, neben Funktionen darf kein Bedienelement stehen, und eine der besonderen Funktionen wurde umbenannt. Google akzeptiert für Werbeprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum nur Plattformen, die die jeweils gültige Fassung umsetzen.
Wer braucht TCF?
Publisher mit programmatischer Vermarktung
Wer Werbeplätze über Werbebörsen verkauft, kommt am Standard nicht vorbei — ohne gültige Zeichenkette bleiben Gebote aus.
Websites mit Google-Werbeprodukten im EWR
Google verlangt eine zertifizierte Plattform, die die aktuelle Fassung des Standards umsetzt.
Nicht nötig für gewöhnliche Unternehmenswebsites
Wer keine Werbeplätze verkauft, braucht den Standard nicht. Für ein KMU mit Analytics und Kontaktformular wäre er unnötiger Aufwand.
Was verlangt TCF v2.4 technisch?
Registrierte Einwilligungsplattform
Nur bei IAB Europe registrierte Plattformen mit eigener Kennung dürfen gültige Zeichenketten erzeugen.
Segment der offengelegten Anbieter
Seit Version 2.3 muss jede Zeichenkette ausweisen, welche Anbieter der Person tatsächlich angezeigt wurden.
Programmierschnittstelle im Browser
Werbeskripte fragen den Einwilligungsstand über eine standardisierte Schnittstelle ab und müssen sich über Änderungen benachrichtigen lassen können.
Anbieterliste aktuell halten
Die globale Anbieterliste ändert sich laufend; die Plattform muss die jeweils gültige Fassung verwenden.
Zwecke und berechtigte Interessen trennen
Der Standard unterscheidet Einwilligung und berechtigtes Interesse je Zweck und Anbieter — beides muss getrennt erfasst werden.
Wie setzt Aiara TCF v2.4 um?
Aiara war von Anfang an bei IAB Europe registriert und setzt die aktuelle Fassung des Standards vollständig um.
Registriert mit der Kennung 507
Aiara ist bei IAB Europe als Einwilligungsplattform gelistet — die Voraussetzung dafür, dass Werbepartner die erzeugten Zeichenketten überhaupt akzeptieren.
Version 2.4 bereits umgesetzt
Die erzeugte Zeichenkette enthält beide Segmente, auch das seit Februar 2026 verpflichtende der offengelegten Anbieter. Die Darstellungsregeln der Fassung 2.4 sind seit September 2026 umgesetzt, gut einen Monat vor der Frist.
Eigene Oberfläche für Zwecke und Anbieter
Zwecke, Sonderzwecke, Funktionen und die vollständige Anbieterliste sind einzeln einsehbar und schaltbar — mit Trennung zwischen Einwilligung und berechtigtem Interesse.
Nur geladen, wenn gebraucht
Die Oberfläche liegt in einem eigenen Paket, das nur bei aktiviertem Standard nachgeladen wird. Websites ohne programmatische Werbung tragen ihr Gewicht nicht mit.
Anbieterliste automatisch aktuell
Die globale Anbieterliste wird serverseitig gepflegt und zwischengespeichert — Sie müssen nichts nachführen.
Häufige Fragen zu TCF v2.4
Amtliche Quellen
Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein verständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.