Zurück zur Übersicht
TrackingGoogle AnalyticsCookie-Banner

Google Analytics erst nach der Einwilligung laden, ohne eine Zeile Code

Tracking-Skripte dürfen erst starten, wenn der Besucher zugestimmt hat. Bisher hiess das: ins Seitentemplate greifen, Skripte umschreiben, hoffen. Ab sofort tragen Sie in Aiara nur noch die Mess-ID ein. Wir zeigen, welche Dienste vorbereitet sind und was Sie dabei beachten sollten.

Aiara Team··5 Min. Lesezeit
Google Analytics erst nach der Einwilligung laden, ohne eine Zeile Code

Ein Tracking-Skript darf erst laufen, wenn der Besucher zugestimmt hat. Über diesen Satz besteht Einigkeit, vom EDÖB-Leitfaden bis zur DSGVO. Uneinigkeit besteht darüber, wie man ihn umsetzt, ohne einen Entwickler zu beschäftigen.

Ab sofort tragen Sie in Aiara nur noch Ihre Mess-ID ein. Den Rest übernimmt der Banner.

Warum das bisher Handarbeit war

Ein Cookie-Banner kann Skripte nur blockieren, die er als blockierbar erkennt. Der übliche Weg dafür sieht so aus:

<script type="text/plain" data-cookie-category="analytics" src="..."></script>

Das type="text/plain" sorgt dafür, dass der Browser das Skript nicht ausführt. Nach der Einwilligung tauscht der Banner den Typ und lädt es nach. Technisch sauber, praktisch eine Hürde: Sie brauchen Zugriff auf das Seitentemplate, müssen wissen, wo das Skript steht, und dürfen sich beim Umschreiben nicht vertippen.

Wer die Mess-ID von seiner Agentur bekommt, kann damit nichts anfangen. Wer sein Content-Management-System nur über die Oberfläche bedient, kommt an die Stelle gar nicht heran. Und wer es doch versucht, merkt einen Fehler oft erst Wochen später, wenn die Zahlen fehlen.

Das war die Lücke: Aiara verwaltete die Einwilligung, aber nicht das, was von ihr abhängt.

Was jetzt geht

Im Dashboard gibt es pro Domain den Tab Tags. Dort wählen Sie den Dienst, tragen Ihre Kennung ein, bestätigen die Kategorie und speichern. Der Banner spielt den Dienst von da an aus, sobald der Besucher der zugeordneten Kategorie zustimmt, und vorher nicht.

Kein Eingriff in den Quelltext. Keine Zeile Code.

Diese Dienste sind vorbereitet

Für die folgenden acht Dienste genügt die Kennung. Aiara baut daraus das vollständige Skript, in der Form, die der Anbieter vorgibt:

Dienst Was Sie eintragen Übliche Kategorie
Google Analytics 4 Mess-ID, etwa G-ABC1234567 Statistik
Google Tag Manager Container-ID, etwa GTM-ABC1234 Statistik
Matomo Analytics Adresse Ihrer Installation und Website-ID Statistik
Meta Pixel (Facebook und Instagram) Pixel-ID Marketing
LinkedIn Insight Tag Partner-ID Marketing
Google Ads Conversion-ID, etwa AW-123456789 Marketing
Hotjar Site-ID Statistik
Plausible Analytics Ihre Domain in Plausible Statistik

Die Kategorie ist vorbelegt, lässt sich aber ändern. Nur die Kategorie «Notwendig» steht nicht zur Auswahl: Sie gilt immer als eingewilligt, ein Tracking-Dienst hat dort nichts verloren.

Wenn Ihr Dienst nicht dabei ist

Im Pro-Paket gibt es zusätzlich das Feld «Eigenes Skript». Damit binden Sie jeden Dienst ein, der nicht in der Liste steht, von einem selbst gehosteten Werkzeug bis zu einer Branchenlösung. Sie fügen den Code ein, wählen die Kategorie, und der Banner behandelt ihn wie jeden anderen Tag.

Diese Möglichkeit ist bewusst dem Pro-Paket vorbehalten und zusätzlich auf Organisations-Admins beschränkt. Beliebiges JavaScript auf einer Website ist mächtig, und wer es hinterlegen darf, sollte eine bewusste Entscheidung sein.

In vier Schritten eingerichtet

  1. Im Dashboard die Domain öffnen und auf den Tab Tags wechseln
  2. Auf Tag hinzufügen klicken und den Dienst wählen
  3. Die Kennung eintragen, die Ihnen der Dienst anzeigt
  4. Kategorie prüfen und speichern

Nach dem Speichern meldet Aiara, wie viele Cookies des Dienstes in Ihre Cookie-Liste übernommen wurden. Bei Google Analytics sind das derzeit sieben. Das ist kein Beiwerk: Ohne diese Einträge erschiene die Kategorie gar nicht im Banner, der Besucher könnte nie zustimmen, und der Dienst bliebe stumm. Gleichzeitig stimmt damit Ihre Cookie-Deklaration in der Datenschutzerklärung.

Drei Dinge, die Sie wissen sollten

Der Widerruf hält nichts an, was schon läuft. Wer seine Einwilligung zurückzieht, sieht den Dienst ab dem nächsten Seitenaufruf nicht mehr. Auf der gerade geöffneten Seite läuft er weiter, denn ein ausgeführtes Skript lässt sich nicht zurückholen. Das gilt für jede Einwilligungslösung, wird aber selten so deutlich gesagt.

Änderungen brauchen bis zu einer Stunde. Der Banner merkt sich Ihre Einstellungen im Browser des Besuchers, damit er nicht bei jedem Seitenaufruf nachfragen muss. Bei jemandem, der gerade erst da war, erscheint ein neuer Tag deshalb etwas später. Neue Besucher sehen ihn sofort.

Beim Google Tag Manager ist der Einwilligungsmodus meist besser. Wer den Container erst nach der Zustimmung lädt, nimmt allen Tags darin ihre Einwilligungssignale. Der übliche Weg ist umgekehrt: Der Container startet sofort und führt nur aus, wofür eine Zustimmung vorliegt. Aiara weist im Dialog darauf hin, und den Einwilligungsmodus schalten Sie im Tab «Integrationen» ein.

Für Agenturen

Wer Websites für Kunden betreut, kennt die Rückfrage: «Können Sie noch schnell den Pixel einbauen?» Das war bisher ein Ticket, ein Deploy und eine Rechnungsposition. Jetzt ist es ein Feld im Dashboard, das Ihr Kunde auf Wunsch selbst ausfüllen kann.

Die Tag-Verwaltung steht in beiden Paketen zur Verfügung. Nur das freie Skript bleibt Pro vorbehalten.

Was das im Ergebnis heisst

Die Einwilligung und das, was von ihr abhängt, gehören zusammen. Sie an zwei Orten zu pflegen, einmal im Banner und einmal im Quelltext, war immer eine Fehlerquelle. Jetzt liegt beides an einem Ort, und wer die Einwilligung verwaltet, verwaltet auch die Dienste.

Tag-Verwaltung im Dashboard ansehen

Beitrag teilen

Häufige Fragen

Wie lade ich Google Analytics erst nach der Einwilligung?

In Aiara tragen Sie im Tab «Tags» Ihre Mess-ID ein, etwa G-ABC1234567, und wählen die Kategorie Statistik. Das war es. Der Banner spielt das Skript erst aus, wenn der Besucher dieser Kategorie zustimmt. Sie müssen weder das Seitentemplate anfassen noch ein Skript umschreiben.

Welche Dienste kann ich in Aiara hinterlegen?

Vorbereitet sind Google Analytics 4, Google Tag Manager, Matomo, Meta Pixel, LinkedIn Insight Tag, Google Ads, Hotjar und Plausible. Bei jedem geben Sie nur die Kennung ein, den Rest baut Aiara. Im Pro-Paket kommt ein Feld für ein eigenes Skript dazu, damit auch seltene Dienste abgedeckt sind.

Brauche ich dafür einen Entwickler?

Nein, und genau das ist der Punkt. Sie brauchen die Mess-ID Ihres Dienstes und einen Zugang zum Aiara-Dashboard. Wer bisher seine Agentur bitten musste, ein Skript einzubauen, erledigt das nun selbst in unter einer Minute.

Was passiert, wenn jemand die Einwilligung widerruft?

Ab dem nächsten Seitenaufruf bleibt der Dienst aus. Was auf der gerade offenen Seite bereits läuft, lässt sich nicht mehr anhalten: Ein ausgeführtes Skript kann man technisch nicht zurückholen. Das ist bei jeder Einwilligungslösung so, wird aber selten offen gesagt.

Sind die Cookies des Dienstes dann auch in meiner Datenschutzerklärung?

Ja. Beim Anlegen eines Tags übernimmt Aiara die bekannten Cookies des Dienstes in Ihre Cookie-Liste, mit Anbieter, Zweck und Speicherdauer. Damit erscheinen sie sowohl im Banner als auch in der generierten Datenschutzerklärung. Ohne diesen Schritt wäre die Deklaration unvollständig.

Was ist mit dem Google Tag Manager?

Der ist ein Sonderfall. Wer den Container erst nach der Einwilligung lädt, nimmt allen darin enthaltenen Tags ihre Einwilligungssignale. Der übliche Weg ist der Einwilligungsmodus: Der Container startet sofort, führt aber nur aus, wofür eine Zustimmung vorliegt. Aiara weist im Dialog darauf hin und bietet den Einwilligungsmodus im Tab «Integrationen» an.

Wie schnell wirkt eine Änderung?

Bei einem neuen Besucher sofort. Wer Ihre Website in der letzten Stunde schon einmal besucht hat, sieht die Änderung etwas später: Der Banner merkt sich die Einstellungen so lange im Browser, damit er nicht bei jedem Seitenaufruf neu nachfragen muss.

Bereit für sauberen Cookie-Consent?

Aiara macht Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Impressum für Ihre Webseite — DSG- und DSGVO-konform.

Aiara entdecken